Information zur Wespennestbeseitigung

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr wieder fast täglich Anrufe ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden. Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind. Weiterhin ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe der Betroffenen möglich ist.

 

Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Beseitigung eines Wespennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.

Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen. Sollte eine allergische Reaktion auf einen Insektenstich vorliegen und es Grund dessen zu gesundheitlichen Problemen (Kreislaufbeschwerden, Atemnot) kommen, ist unverzüglich der Notruf (112) zu wählen.

 

2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.

Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmenzur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den gelben Seiten,Branchenbüchern usw. entnommen werden.

 

3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehrgegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.

 

[Quelle: Mit freundlicher Genehmigung VG Ostheim v.d. Röhn]

 

Freiwillige Tätigkeiten der Feuerwehren in der Gemeinde Freudenberg sind lt. Vollzug des Bayrischen Feuerwehrgesetzt in Verbindung mit der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen, kostenpflichtige Einsätze welche mittels Bescheid durch die Gemeindeverwaltung Freudenberg, Hammermühle 1, erhoben werden können.

Sie können das Formular benutzen um uns eine Nachricht zukommen zu lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Kontaktformular dient nicht zur Meldung von Notfällen. Hier ist der Notruf 112 zu verwenden.

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