Wiederaufnahme des Übungsbetrieb
Gemäß dem Schreiben vom Innenministerium, in Ausarbeitung durch den LFV und der DGUV, ist eine Wiederaufnahme der Übungen unter Einhaltung der dort genannten Punkte möglich.
- Abstandsregel zwischen zwei Personen beachten (> 1,5 m)
- Nur gesundes Personal darf an der Übung teilnehmen
- Feuerwehrangehörige aus den Risikogruppen dürfen nicht an der Übung teilnehmen.
- Durchgehend FFP2 Maske tragen (Link: Richtiges Anlegen PSA)
- Praktische Übung nur in der eigenen Feuerwehr
- Übungen in in Kleingruppen
- Kein Personaltausch in den Gruppen
- Theoretische Unterrichte werden aktuell nur online abgehalten
- Keine Übungen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Bsp. Übungen mit Körperkontakt,.. )
- Dokumentation der Anwesenheit- Hygienemaßnahmen vor und nach der Übung einhalten
Gruppenübungen
Um die Vorgaben des Innenministeriums erfüllen zu können, finden die Übungen in Staffelstärke (6 Personen) statt, welche dann in Stationsausbildungen umgesetzt werden. Hierfür wurde anhand der Übungslisten aus der Vergangenheit eine Einteilung erstellt, welche sich in Gruppe 1 und Gruppe 2 unterscheidet.
Mitglieder welche hier nicht namentlich aufgeführt sind, können jederzeit an an den Übungen teilnehmen!
Gruppe 1 |
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Gruppe 2 |
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